home
***
CD-ROM
|
disk
|
FTP
|
other
***
search
/
Chaos CD Blue
/
Chaos_CD_Blue__[1999].iso
/
ds
/
43
/
005_datenschutz.html.orig
< prev
next >
Wrap
Text File
|
1999-04-05
|
3KB
|
76 lines
<h2>DVD - Deutsche Vereinigung fuer den Datenschutz</h2>
<h2>IKÖ - Institut für Informations- und Kommunikationsökologie e.V.</h2>
Bonn, den 18.02.1992
<p>
<h2>Datenschützer:</h2>
<h1>Gesundheitsreform teilweise verfassungswidrig</h1>
Chipkarte und EDV-Speicherung der Diagnosen und medizinischen Behandlungen
zur Kostendämpfung nicht erforderlich.
<p>
DatenschützerInnen aus der "Deutschen Vereinigung für Datenschutz" (DVD)
und vom "Institut für Kommunikationsökolgie" (IKÖ) haben das am Freitag
vom Bundesrat verabschiedete Gesundheitsstrukturgesetz als "großen Schritt
zum gläsernen Patienten" kritisiert. Mit der Chipkarte, die an Stelle des
Krankenscheins treten soll, würde ein "System der Überwachung und
Rationalisierung der Gesundheit" eingeführt.
<p>
Im Gesetz ist vorgesehen, daß alle ÄrztInnen die Krankheiten ihrer
PatientInnen nach einem vierstelligen Zahlenschlüssel der
Weltgesundheitsorganisation
erfassen. Die Diagnosen sollen an die Kassenärztlichen Vereinigungen und
Krankenkassen weitergegeben und dort in Computern gespeichert werden. Zweck
der Erfassung und Speicherung ist nach der amtlichen Begründung die Kontrolle
der ÄrztInnen, um Kosten zu sparen.
<p>
Nach dem neuen Gesetz sollen die Kosten aber vor allem durch Höchstbeträge
begrenzt werden. Für Leistungen der Krankenhäuser und Ärzte sowie für
Medikamente, Heil- und Hilfsmittel schreibt der Gesetzentwurf feste Obergrenzen
vor. Werden mehr Leistungen erbracht, wird die Vergütung für die einzelnen
Leistungen entsprechend gekürzt. Die Erfassung der Diagnosen und Behandlungen
in Computern werde dafür nicht benötigt, so die DatenschützerInnen. Die
"Totalerfassung der Gesundheitsdaten" sei zur Kostenersparnis überflüssig.
Sie koste Milliarden für neue Computer und Software, die aus den
Versicherungsbeiträgen bezahlt werden müßten.
<p>
Die Erfassung und Weitergabe von Diagnosen nach dem Gesetz verstößt nach
Ansicht der ExpertInnen gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung, das
nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich
geschützt ist. Danach darf der Staat nur so viele persönliche Daten der
BürgerInnen erfassen und speichern, wie er für seine Aufgaben braucht.
<p>
Die InformatikerInnen und Juristen aus DVD und IKÖ befürchten, daß die
gespeicherten Gesundheitsinformationen später benutzt werden könnten für
ein "System der staatlichen Verwaltung und Zuteilung von medizinischen
Leistungen", in dem die Alten und Behinderten nicht mehr ausreichend behandelt
werden, weil sich "der Aufwand für sie nicht lohnt".
<p>
Datenschutz Nachrichten (DANA)
<p>
DVD und IKÖ
<p>
Reuterstr. 44
<p>
D-W 5300 Bonn 1
<p>
Tel.: +49-228-222498
<p>
Autor: DANA
<p>